360 Grad Fotograf Martin Frey

Aktuelle Regelung für den Betrieb von Drohnen in der Schweiz CH. gültig bis 31.06.2020.

In der Schweiz ist die Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien VLK 748.941 Maßgeblich.
Für den Betrieb von Drohnen ab 500g muss ich zwingend eine Versicherung von mindestens 1 Mio. Fr. Deckungssumme haben.
Für Drohnen über 0,5 kg braucht es immer eine Bewilligung durch das BAZL. Für Hochzeiten oder Firmenfeste gibt es dafür auch einfachere Standardbewilligungen.

Wie kann ich helfen?
360 Grad Fotograf Martin Frey
Martin Frey
Persönlicher Ansprech­partner
Mobil: +49 151 10336613

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