360 Grad Fotograf Martin Frey

Update der EU-Drohnenverordnung 2020

Neue rechtliche Regelung für den Einsatz von Drohnen geplant

Das Navigieren unbemannter ferngesteuerter Luftfahrzeuge liegt im Trend: Immer mehr Deutsche entdecken das Fliegen mit der Drohne als Hobby. Drohnen gelten als Hoffnungsträger in vielen Bereichen: Ob in der Land- und Forstwirtschaft, bei militärischen Hilfseinsätzen, im Umweltschutz oder in der Industrie. Die nutzbringende Innovation hat aber auch seine Schattenseiten: Drohnen können eine beachtliche Geschwindigkeit erreichen und wenn es zu einer Kollision kommt, große Schäden anrichten. So haben sich in den letzten Jahren die Meldungen über gefährliche Vorfälle gehäuft. Bei Beinahe-Kollisionen oder Unfällen wurden Menschen gefährdet oder sogar verletzt. Daher unterliegt der Einsatz von Drohnen bereits seit einigen Jahren strengen Regelungen. Unter Vorbehalt auf Grund der Pandemiephase wird die EU Drohnenverordnung vermutlich im Januar 2021 statt ursprünglich wie geplant im Juli 2020 wirksam und regelt schließlich den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge.

EU-Drohnen-Regeln 2020

Ab dem 1.7.2020 gibt es eine neue rechtliche Regelung für den Einsatz von Drohnen in allen EU-Mitgliedsstaaten. Durch die EU-Drohnen-Regeln 2020 soll sichergestellt werden, dass alle Hersteller und Drohnenpiloten innerhalb der EU die Sicherheit, die Privatsphäre, den Umgang mit persönlichen Daten und den Umweltschutz respektieren. Doch was bedeutet das nun konkret? In diesem Artikel wird die neue rechtliche Regelung für den Einsatz von Drohnen vorgestellt.

Neue rechtliche Regelung für den Einsatz von Drohnen – Welche Bestandteile regeln was?

Die EU-Drohnen-Regeln 2020 werden in zwei einzelnen Durchführungsverordnungen ausgearbeitet:

  • Commission Delegated Regulation on Drones (Herstellungsvorschriften für Drohnen)
  • Commission Implemented Regulation on Drones ( Betriebsvorschriften für Drohnen)

Für Drohnenanwender gilt also laut EU-Drohnen-Regeln 2020 der Implemented Act und für Hersteller von Drohnen die neuen Vorschriften des Delegated Acts.

EU-Drohnen-Regeln 2020 : Müssen Drohnen unter 250 Gramm registriert werden?

Drohnen unter 250 Gramm müssen durch die neue rechtliche Regelung für den Einsatz von Drohnen registriert werden. Über ein eigens eingerichtetes Online-Portal erfolgt die Registrierung direkt durch die Betreiber selbst und kostet in etwa 30 Euro.

Checkliste Drohnenregulierung Quelle: https://www.easa.europa.eu/

EU-Drohnen-Regeln 2020: Unterteilung in Klassen und Kategorien

In der neuen Eu-Drohnenverordnuung sind zwei neue Begriffe enthalten, die erst einmal erklärt werden müssen, um sie zu verstehen.

Klassen: Zukünftig werden unbemannte Luftfahrzeuge durch die neue rechtliche Regelung für den Einsatz von Drohnen nach ihren technischen Eigenschaften klassifiziert. Es gibt die Klassen C0, C1, C2, C3 und C4. Laut EU-Drohnen-Regeln 2020 ist der Hersteller also dazu verpflichtet, die Drohnen eindeutig mit der zutreffenden Klasse zu markieren. Innerhalb der EU muss die CE Kennzeichnung schon auf der Verpackung ersichtlich sein. Das ist mit den Drohnen CE Klassen der Eu-Drohnenverordnung gemeint:

  • CO: Drohnen unter 250 Gramm Abfluggeweicht
  • C1: Drohnen von 250 bis unter 900 Gramm Abfluggewicht.
  • C2: Drohnen ab 900 Gramm bis unter 4 Kilogramm Abfluggewicht.
  • C3 und C4: Drohnen ab 4 Kilogramm bis unter 25 Kilogramm Abfluggewicht.

Kategorien: In Zukunft werden laut Eu-Drohnenverordnung Flugmanöver anhand des von ihnen ausgehenden Boden- und Luft-Risikos bezüglich eventueller Kollisionen in 3 verschiedene Kategorien eingeteilt.

  • „Open“: Das Risiko wird laut EU-Drohnen-Regeln 2020 als niedrig eingeschätzt, daher ist keine Genehmigung erforderlich.
  • „Specific“: Das Risiko wird als erhöht eingeschätzt. Es bedarf einer Bewilligung durch Behörden sowie eine Pilotenausbildung.
  • „Certified“: Das Risiko wird als hoch eingeschätzt. Zu vergleichen mit herkömmlichen bemannten Flugzeugen. Allerdings stehen konkrete Vorgaben seitens der EASA (European Union Aviation Safety Agency) noch aus.

Neue rechtliche Regelung für den Einsatz von Drohnen – Ein Großteil fällt in die OPEN-Kategorie

Laut der neuen Eu-Drohnenverordnuung fallen 80% der Drohnenpiloten in die Open-Kategorie. Wer Flüge in dieser Kategorie durchführt, muss die neue rechtliche Regelung für den Einsatz von Drohnen beachten. Ein direkter Sichtkontakt zum Copter muss gegeben sein und zwar ohne technische Hilfsmittel. Flüge dürfen höchstens 120 Meter über Grund stattfinden. Über Menschenansammlungen sind Flüge in der Open-Kategorie grundsätzlich verboten. Bisherige Drohnen Flugverbotszonen wie Gebiete rund um Flughäfen oder rund um militärische Einrichtungen bleiben durch die neue rechtliche Regelung für den Einsatz von Drohnen weiterhin aufrechterhalten. Wer bezüglich der „No Drone Zones“ auf Nummer sicher gehen möchte, kann auch eine Drohnen App installieren, die Auskunft über Drohnen Flugverbotszonen liefert.

Neue rechtliche Regelung für den Einsatz von Drohnen – OPEN Unterkategorien

Bezüglich der Open Kategorie, welche die meisten Drohnenpiloten betrifft, gibt es auch drei Unterkategorien:

  • A1: Flüge nah am Menschen.
  • A2: Sicherer Abstand zu Menschen (mindestens 30 Meter)
  • A3: Weit weg von Menschen (zumindest 150 Meter)
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Mein Kenntnisnachweis geschwärzt

Neue rechtliche Regelung für den Einsatz von Drohnen: Was passiert mit dem noch gültigen Kenntnisnachweis?

Laut EU-Drohnen-Regeln 2020 werden Kenntnisnachweise, die bereits erteilt wurden, ab dem 01.07.2020 eine Übergangsfrist von einem Jahr haben. Das bedeutet also das der Kenntnisnachweis noch bis 31.06.2021 seine Gültigkeit besitzt. Momentan prüft das Luftfahrt-Bundesamt, ob eine Umschreibung bereits erteilter Kenntnisnachweise zum EU-Drohnenführerschein erfolgen kann. Eine Umschreibung wird jedoch voraussichtlich nur zum kleinen EU-Drohnenführerschein A1/A3 möglich sein. Die meisten Drohnenpiloten werden aufgrund der neuen Eu-Drohnenverordnung jedoch den „großen“ EU Drohnenführerschein der Klasse A2 benötigen. Um diesen zu erhalten, ist eine schriftliche Zusatzprüfung mit insgesamt 30 Fragen sowie eine praktische Eigenerklärung notwendig.

Ist es nicht sinnvoll direkt den EU Kenntnisnachweis zu absolvieren?

Für Flüge bis zum 01.07.2020 ist noch der alte Führerschein erforderlich. Drohnenpiloten wird außerdem empfohlen, sich bis 1.7.2020 von den entsprechenden Betriebsverboten als Aufstiegserlaubnis befreien zu lassen. Diese entsprechend ausgestellten Erlaubnisse behalten dann laut EU-Drohnen-Regeln 2020 bis 31.06.2021 ihre Rechtsgültigkeit und verschaffen Ihnen einen Spielraum von 1 bis 1,5 Jahren. Voraussichtlich können die beiden neuen EU-Führerscheine jedoch ab Juli abgelegt werden.

Die zwei neuen „EU-Drohnenführerscheine“

  • Der „kleine“ Drohnenführerschein/Kompetenznachweis Klasse A1/A3:

Sollte Ihre Drohne eine Abfluggewicht von über 250 Gramm aufweisen, muss der „kleine“ Drohnenführerschein A1/A3 laut Eu-Drohnenverordnung abgelegt werden. Dazu zählen beispielsweise die Mavic Mini mit Kollisionsschutz, Mavic Air, Mavic 2 Serie sowie Yuneec Typhoon. Für den Erhalt des Führerscheins sind ein Online-Vorbereitungskurs sowie anschließender Onlinetest vorgeschrieben. Welche Behörde diese Prüfung durchführen wird, ist laut aktuellem Stand jedoch noch unklar. Insgesamt werden 40 verschiedene Fragen zu den Themenbereichen Flugsicherheit/Luftraumbeschränkungen, Luftrecht, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren, allgemeine Kenntnisse zur Drohne, Privatsphäre, Datenschutz und Luftsicherheit gestellt.

  • Der „große“ Drohnenführerschein/Kompetenznachweis Klasse 2:

Sollte Ihre Drohne ein Abfluggewicht von über 900 Gramm aufweisen, müssen Sie laut EU-Drohnenverordnuung den großen Drohnenführerschein ablegen. Darunter fallen beispielsweise die Mavic 2 und die Phantom Serie. Ist der Einsatz der Drohne jedoch in unter 150 Meter Distanz zum Beispiel zu Wohn- und Gewerbegebieten beschränkt, dann ist eine Ausnahme gegeben und der große Drohnenführerschein ist nicht vorgeschrieben. In diesem Fall fällt die Drohne in die Klasse 3 und es muss nur der kleine Drohnenführerschein abgelegt werden laut EU-Drohnen-Regeln 2020. Wer den Führerschein Kompetenznachweis Klasse 2 absolvieren möchte, muss an einer Präsenzschulung teilnehmen und eine Prüfung ablegen. Die Prüfung umfasst insgesamt 30 Fragen zu den Themengebieten Wetterkunde, Sichtbarkeit der Drohne, Drohnen-Flugleistungsdaten, Schwerpunkt Akkutechnik,
Flugmodi, 1:1 Regelung sowie Distanzschätzung.

Was kostet der Drohnenführerschein?

Da mehrere Stellen den Drohnenführerschein anbieten und diese zu einer freien Preisgestaltung berechtigt sind, können die jeweiligen Kosten nicht genau beziffert werden. Aktuell betragen die Kosten jedoch rund 300 Euro. Hinzu kommen zusätzliche Kosten für den Vorbereitungskurs.

Wie wird FPV-Racing gehandhabt?

Um FPV-Flüge nach neuer Eu-Drohnenverordnuung auszuüben, braucht man wie bisher auch eine zusätzliche Person (Spotter), welcher die Drohne die ganze Zeit über mit bloßem Auge verfolgt. Handelt es sich um eine FPV-Racing Drohne mit einem Gewicht von circa 400 Gramm, dann kommt die Kategorie „Offen A3“ (also weit weg von Leuten) zum Tragen. Da FPV-Racings ohnehin auf dem Gelände von Sportstätten oder abgesteckten Grünflächen stattfinden, ergeben sich für die Anwender laut Eu-Drohnenverordnuung so keinerlei Probleme. Durch die neue rechtliche Regelung für den Einsatz von Drohnen wird es sogar noch leichter. Empfehlenswert ist beispielsweise auch einem lokalen Verein beizutreten. Diese besitzen meist schon eine generelle Aufstiegsgenehmigung.

Was bedeuten die EU-Drohnen-Regeln 2020 für den Piloten nun genau?

Mit der neuen Eu-Drohnenverordnuung soll ein Spagat zwischen der kommerziellen Nutzbarkeit von Drohnen sowie der Sicherheit der Bevölkerung geschaffen werden. Vor allem was den Sicherheitsaspekt angeht, hat Europa großen Aufholbedarf. Durch die neue Eu-Drohnenverordnuung wurden nun jedoch auch die Rahmenbedingungen für den europäischen Luftraum geschaffen. Hobbypiloten müssen sich aufgrund der neuen EU-Drohnen-Regeln 2020 wieder auf eine Umstellung einstellen. Für fast alle Drohnen sind nun eine zentrale Registrierung sowie ein Online-Test verpflichtend. Ein Großteil der OPEN-Kategorie wird jedoch ohnehin schon von der Drohnenverordnung in Deutschland abgedeckt. Darunter fällt der Versicherungsschutz, die Flughöhenbegrenzung sowie Fliegen ausschließlich im freien Luftraum. Auch wenn sich Hobby-Piloten erneut mit einer Umstellung auseinandersetzen müssen, sorgt die neue rechtliche Regelung für den Einsatz von Drohnen auch an einigen Stellen für eine Lockerung. So kann die maximale Flughöhe laut Eu-Drohnenverordnuung beispielsweise von 100 auf 120 Meter erhöht werden, sofern Deutschland keine strengeren Werte vorgibt.

(alle Angaben ohne Gewähr)

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